designer-ag
andre göntgen

duisburgerstr.16
53909 zülpich

Fon: 02252 833 229
Fax: 02252 833 227

AGBs... it-intelligence
1. Gültigkeit der Bestimmungen

1.1.
Die designer-ag führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht
nochmals explizit verändert vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- und
Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im
Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.2.
Für alle Rechtsgeschäfte mit designer-ag sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend.
Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit
unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner
Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

2. Vertragsabschluß

2.1.
Angebote sind stets freibleibend. Aufträge müssen schriftlich per Briefpost oder Telefax vom
Kunden erteilt werden. Erst nach erfolgter Auftragsbestätigung aus unserem Hause gilt der
Vertrag als geschlossen.

2.2.
Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu
Ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Telefax.

3. Terminabsprachen

Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.

4. Verbindlichkeit einer Bestellung

Für einen online per Bestellformular (derzeit noch nicht impliziert) vom Auftraggeber
erteilten Designauftrag an designer-ag wird automatisch eine Bestätigung erzeugt und an
die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Diese Bestätigung hat der
Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann
handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an unsere Anschrift auf
dem Postweg oder per Fax einzusenden.
Mit Zusendung des schriftlichen Auftrags durch den Auftraggeber wird die Bestellung für
diesen verbindlich, d.h. für unsere erbrachte Dienstleistung ist der vereinbarte Preis in
jedem Fall - nach Abnahme oder Verstreichen der Abnahmefrist - zu entrichten.

5. Auftragsablauf und Garantievereinbarung

5.1.
Nach Erhalt des schriftlichen Auftrags vom Auftraggeber nimmt designer-ag die Arbeit an
dem erteilten Designauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue
Termin-Vereinbarung: innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen) einen entsprechenden
Musterentwurf. Webseiten werden hierbei als funktionsloser (z.B. keine Links) Entwurf auf
unserem Server online gestellt und zur Begutachtung durch den Auftraggeber freigegeben.
Entwürfe von Bannern, Logos u.Ä. werden als Grafikdateien per E-Mail übermittelt.
Diese Entwürfe werden deutlich mit dem Wort „Entwurf“ gekennzeichnet.

5.2.
Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt.
Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.

5.3.
Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs einmalig Änderungen
/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs)
auch gleich ein kostenloses Zweitmuster fordern.
Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die im krassen Gegensatz zu dem
vom Kunden im Auftrag gemachten Gestaltungsvorgaben stehen, wird der hierdurch
entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, da hier dann kein Fehler
unsererseits vorliegt. Grundsätzlich sollte der Kunde für den Zweitentwurf detaillierte neue
Gestaltungsvorgaben erbringen, damit designer-ag diese dann bestmöglichst umsetzen
kann. Die Wünsche für einen Zweitentwurf dürfen allerdings den Rahmen der bei
Auftragserteilung gemachten Vorgaben nicht deutlich überschreiten.
Bei allen Aufträgen, die auf einem individuellen Preisangebot unseres Hauses basieren
(Webdesign-Projekte,Flasharbeiten, Print, Sonstiges), bieten wir ein einfaches
Änderungsrecht an, d.h. kleinere Änderungswünsche des Kunden (z.B. Änderungen am
Text, Austausch von Fotos oder ähnliches) werden kostenfrei ausgeführt.
Darüber hinausführende Änderungswünsche bzw. die Erstellung komplett neuer Entwürfe
bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf
Stundensatzbasis.

5.4
Wurden für das Einsetzen von Texten und Grafiken ein Pauschalpreis pro Seite vereinbart,
so ist die Menge an Text und Grafiken pro Seite unbegrenzt. Wir möchten jedoch auf das
FairUse- Prinzip hinweisen (Richtlinie für uns ist eine Seitenhöhe von 2000 Punkten).
Sollte der Auftraggeber massiv gegen dieses FairUse-Prinzip verstoßen behalten wir uns vor
übergroße Seiten mit dem Preis für weitere Seiten zu berechnen (eine Seite pro
angefangener 2000 Punkte Seitenhöhe)

6. Pflichten und Haftung des Auftraggebers

6.1.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafik-Design Aufträge zur Verfügung gestellte
Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und
eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.

6.2.
Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu
Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige
Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

6.3.
Der Auftraggeber stellt designer-ag von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen designer-ag
stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die
Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1.
Jeder designer-ag erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die
Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

7.2.
Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die
Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch
dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein
sollten. Damit stehen designer-ag (bzw. dem entsprechend im Auftrag von designer-ag
tätig gewordenen Grafiker / Subunternehmer) insbesondere die urheberrechtlichen
Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

7.3.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von designer-ag
(bzw. des entsprechend im Auftrag von designer-ag tätig geworden Grafikers /
Subunternehmers) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede
Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen
berechtigt designer-ag, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung
zu verlangen.

7.4.
designer-ag (bzw. der entsprechend im Auftrag von designer-ag tätig gewordene Grafiker /
Subunternehmer) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches
Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber
an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und
designer-ag.

7.5.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den
Auftraggeber auf diesen über.

7.6.
designer-ag hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen
über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt
zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt designer-ag zum
Schadenersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD,
neueste Fassung). Sofern designer-ag allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des
Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet designer-ag
stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadenersatzansprüche.

7.7.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten
haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

7.8.
designer-ag erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische
Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder
Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von designer-ag für die
Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran - auch nach Erwerb eines
Nutzungsrechts an einer von designer-ag (bzw. deren Grafikern) erstellten Grafik -
ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann. Besonders gilt dies für Fotomaterial, da
die Bildagenturen - von denen designer-ag seine Designlizenzen bezieht - grundsätzlich
keine Exklusivrechte vergeben.

7.9.
Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc.
werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen oder Designkollektionen
bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht
ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens designer-ag eingesetzte
Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus
können keinerlei Ansprüche gegenüber designer-ag erhoben werden. Außerdem behalten
wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die
Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch "exklusives" Material
verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr und der
Beschaffungsaufwand extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der
Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.

7.10.
Die von designer-ag erstellten und durch "Entwurf"-Text gekennzeichneten
Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und
Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage,
innerhalb von Bannertausch Programmen oder ähnliche Verwendungszwecke wie
beispielsweise die Verwendung bei Test-Werbemaßnahmen. Werden die Muster dennoch
ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht designer-ag Schadenersatz in Höhe
des doppelten Listenpreises bzw. Angebotpreises zu.

8. Vergütung

8.1.
Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie
Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten
Standardpreisliste (neueste Fassung) bzw. - soweit erfolgt - auf Grundlage eines
schriftlichen Angebots von designer-ag.

8.2.
Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist
designer-ag berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die
tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

9. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

9.1.
Die Vergütung ist nach Abnahme des Entwurfs (mit Musterkennung) fällig. designer-ag stellt
nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, diese
ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Die Originalgrafik (ohne Musterkennung) bzw. die erstellten Webseiten wird/werden
grundsätzlich erst nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt.
Nach eigenem Ermessen stellt designer-ag die Originale in Ausnahme- oder besonderen
Vertrauensfällen, auch sofort nach Abnahme zur Verfügung, z.B. bei bekannten
Stammkunden.

9.2.
Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel gehen wir von maximal zwei
Arbeitswochen, d.h. 10 Arbeitstagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-
künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht
Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme - nach Mahnung durch designer-ag - auch nach
maximal 15 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt
ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt,
entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h.
designer-ag behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten
und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

9.3.
Bei Zahlungsverzug kann designer-ag Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines
nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung
des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

10. Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener
individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 8
Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.

11. Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch
Eigentumsrechte übertragen.

12. Gewährleistung, Mängel

12.1.
designer-ag verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen,
insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu
behandeln.

12.2.
designer-ag verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung
nach eigener Wahl.

12.3.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer
im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend
machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit
Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

12.4.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des
Werks schriftlich bei designer-ag geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei
angenommen.

12.5
Aufgrund der Vielfältigkeit der verschiedenen Computer stellen bestimmte Dinge keinen
Mangel dar und berechtigen nicht zur Forderung nach kostenloser Nachbesserung.
Dies gilt vor Allem für bestimmte browserbedingte Darstellungsfehler bei veralteten
Techniken sowie nicht gängigen Browsertypen.
Getestet wird auf folgenden Browsern :
Internet Explorer - Firevox 1.5 / 2.0 - Opera
Jeweils unter Windows in neueren Versionen.
Es stellt auch keinen Mangel dar, wenn die Darstellung der Seiten aufgrund fehlerhafter
Hard- oder Software beim Endnutzer nicht fehlerfrei ist.

13. Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst
entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet
designer-ag bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

14. Digitale Daten

14.1.
designer-ag ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden,
an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von
Computerdaten (z.B. PhotoShop Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und
zu vergüten.

14.2.
Hat designer-ag dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen
diese nur mit vorheriger Zustimmung durch designer-ag geändert werden.

15. Schlussbestimmungen

15.1.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass wir die für ihn erstellten Grafiken,
Webseiten etc. bei Bedarf als "Referenz" in unseren öffentlichen Galerien auf unserer
Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis unserer Arbeiten
verwenden. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL,
oder positive Zitate in unsere ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste
aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben
selbstverständlich Projekte, die wir im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als
Wiederverkäufer auftreten und designer-ag um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.

15.2.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der
Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage
gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für
interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

15.3.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von
designer-ag.

15.4.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.5.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit
durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen
Zweck weitgehend erreichen.
News14.05.2008
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News14.05.2008
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Compiler
Übersetzt für Menschen lesbaren Programmcode in Maschinensprache.